- Was macht ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz. - Welche Aufgaben hat der Betriebsrat im Betrieb?
- Die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber
- Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Anregungen entgegennehmen und bearbeiten
- Auskünfte über den Stand der Dinge im Betrieb erteilen
- Beachtung der besonderen Lage der Schwerbehinderten und sonstiger Schutzbedürftiger im Betrieb
- Förderung der Eingliederung von ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft
- Veranlassung zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Was versteht man unter dem Recht auf Mitbestimmung?
Der Betriebsrat bestimmt in folgenden Fragen mit:- Arbeitszeit
- betriebliche Lohngestaltung
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, technische Anlagen zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer (Mitarbeiterdatenschutz) - Unfallverhütung
- Gestaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen
- Vergabe und Verwaltung betriebseigener Wohnungen sowie die Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen
- betriebliches Vorschlagswesen
- bei Einschränkungen, Stilllegung und Verlagerung des Betriebes kann der Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplanes erzwingen, in dem die wirtschaftlichen Nachteile für die Beschäftigten ausgeglichen oder abgemildert werden.
- Fragen der Berufsbildung im Betrieb; Überwachung der Ausbildung
- und noch einiges mehr
- Welche Bereiche betrifft die Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber?
In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss der Betriebsrat in folgenden Fällen unterrichtet werden:- Vor jeder Einstellung, Eingruppierung und Versetzung
- bei betrieblichen Veränderungen, die die Arbeitnehmer betreffen
- Verlegung des Betriebs
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Einführung neuer Fertigungsverfahren
- In welchen Fällen muss der Betriebsrat angehört werden?
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung gehört werden. Geschieht dies nicht, ist eine Kündigung rechtsungültig.
Einer ordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat widersprechen, wenn soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. D.h. wenn ein Arbeitnehmer an einer anderen Stelle im Betrieb weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigung nach einer Umschulung oder Fortbildung möglich ist, der/die ArbeitnehmerInnen an anderer Stelle im Betrieb weiterbeschäftigt werden kann, der Arbeitnehmer unter geänderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann.
Der (begründete!) Widerspruch des Betriebsrats hat dann zur Folge, dass die Kündigung sozialwidrig ist und damit ohne Rechtskraft.
Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen und erhebt der betroffene Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, so kann der Arbeitnehmer verlangen, dass er bis zum rechtskräftigen Abschluss seines Prozesses bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt wird. - Wann hat der Betriebsrat ein Initiativrecht?
Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung hat der Betriebsrat nicht nur das Recht, auf Maßnahmen des Arbeitgebers zu reagieren, sondern kann selbst Gestaltungsvorschläge machen und in den Entscheidungsprozess einbringen. Dieses Initiativrecht steht dem Betriebsrat in allen Bereichen zu, in denen das Gesetz ausdrücklich eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und bei Scheitern der Einigung die Entscheidung einer Einigungsstelle vorsieht. Schwerpunkt der Mitbestimmung bilden die sozialen Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann das Initiativrecht beispielsweise in folgender Weise einsetzen:- Vorschlag von Betriebsferien
- Veränderung der täglichen Arbeitszeit
- Einführung einer Personalplanung
- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
- Änderung bestehender Regelungen, z.B. der Betriebsrat kündigt eine bestehende Betriebsvereinbarung und legt einen neuen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung vor.
- Erstmalige Einführung einer betrieblichen Regelung, z.B. der Betriebsrat schlägt erstmalig einen Mindeststandard zur Besetzung von Rufdiensten oder Grundsätze für ein betriebliches Vorschlagswesen vor.
Wichtig:
Die Mitbestimmung des Betriebsrats kann zwar wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers nicht verhindern. Sie gibt ihm lediglich die Möglichkeit, die sozialen Folgen solcher Entscheidungen zu beeinflussen oder zu mildern. Der Arbeitgeber muss sich auf eine Verhandlung und eine Einigung über die Vorschläge des Betriebsrats einlassen. Verweigert er dies, kann der Betriebsrat eine Entscheidung der Einigungsstelle herbeiführen.